06.04.01.15 (Sachsen,Thüringen) Planen und Durchführen von schwierigen und umfangreichen Versuchen
- Laufende Nr
- 368
- SYS_1
- 06
- SYS_2
- 06.04
- SYS_3
- 06.04.01
- SYS_4
- 06.04.01.15
- ORGEINHEIT
- Versuch
- UNB
- Forschung und Entwicklung
- AUFGFAM
- Produkterprobung
- ERAAA
- Planen und Durchführen von schwierigen und umfangreichen Versuchen
- Tarifgebiet
- Sachsen,Thüringen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- E 8
- SAH
EA
Versuchs- und Prüfarbeiten nach Prioritäten ordnen, Prüfungen, Untersuchungen, Einzelversuche und Versuchsreihen mit komplexen Versuchsaufbauten an Werkstücken, Baugruppen, Produkten, Stoffen usw. nach allgemeinen Anweisungen und unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte planen, dabei Messpunkte und Prüfbedingungen festlegen, Prüfmethode auswählen, Aufbau der Versuchs- und Prüfanordnungen festlegen und durchführen, vorhandene Versuchs- und Prüfeinrichtungen der jeweiligen Aufgabenstellung anpassen; Objekte zur Untersuchung vorbereiten; Ablaufpläne überprüfen und anpassen, Berechnungen vornehmen, Ergebnisse protokollieren bzw. überprüfen, Versuchdaten auswerten und Ergebnisse interpretieren, Berichte abfassen, weitere Aktivitäten vorschlagen (z. B. Freigabe, Sperrung, konstruktive Änderungen), in Zweifelsfällen Weiterverwendbarkeit mit Auftraggeber klären; Verbesserungen der untersuchten Objekte vorschlagen; Geräte und Anlagen instand halten, pflegen und Kalibrierung veranlassen; Fehlerursachen, Störquellen sowie Wartungs- und Instandsetzungsaktivitäten dokumentieren.
BBG
Es sind eine mindestens 3-jährige abgeschlossene fachspezifische Berufausbildung und eine mindestens 2- jährige Fachausbildung (z. B. Staatlich geprüfter Techniker/-in) erforderlich.